Praxis Dr. Becker

Der Weg zu Ihrem Lächeln ....

Notdienst

Die gemeinsame Notdienstsuche der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe (ZÄK WL) und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV WL) finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die notdiensthabenden Praxen, vor allem während der Abend- und Nachtstunden, nicht durchgängig personell besetzt sind. Nehmen Sie daher immer zunächst telefonisch mit dem jeweiligen zahnärztlichen Notdiensthabenden unter der angegebenen Rufnummer Kontakt auf.

In dringenden Schmerz- und Notfällen können Sie die Diensthabenden auch über die zentrale Rufnummer für den Notdienst erfragen:

 01805 - 98 67 00

(14 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, aus dem Mobilfunknetz ggfs. teurer) 

 

Bitte beachten Sie, daß der zahnärztliche Notdienst nicht für normale Behandlungen da ist. Es ist lediglich eine Notbehandlung und eine auf die Schmerzen ausgerichtete Therapie möglich.

Der zahnärztliche Notdienst ist so eingeteilt, daß jeden Tag bzw. Nacht mindestens ein Zahnarzt ansprechbar ist. Der Notdienst endet nicht um 22.00 Uhr - bedenken Sie aber, daß auch Zahnärzte nur Menschen sind und auch Schlaf brauchen. Daher sollten Sie den Notdienst nur dann in Anspruch nehmen, wenn es wirklich notwendig ist.

Jeden Tag gibt es eine Notdienstsprechstunde von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr in den Praxisräumen des diensthabenden Zahnarztes.

In dieser Zeit werden Patienten entsprechend ihrer Ankunft und Dringlichkeit behandelt. Auch hier gilt, daß nur eine Notbehandlung stattfindet.

Bitte bringen Sie zu jeder Behandlung im Notdienst Ihre Versichertenkarte mit, da ansonsten die Behandlung privat berechnet wird. Es gibt ohnehin einige Behandlungen, wie z.B. das Wiedereinsetzen eines Provisoriums, welche eigenkosten- bzw. zuzahlungspflichtig sind.

Nach der Coronaschutzverordnung gilt ab dem 01. Oktober 2022 das Tragen einer FFP 2 - Maske als Pflicht. Ausnahmen dürfen nur gemacht werden, wenn für das Leben und / oder die Gesundheit der Patienten eine unabwendbare Gefahr besteht. In der Zahnmedizin ist dies so gut wie nie gegeben, da Schmerzen zwar unangenehm sind, aber keine akute Lebensgefahr darstellen, somit müssen wir auch im Notdienst Patienten ohne FFP 2 - Maske abweisen.

Es wird dringend empfohlen, dass Sie sich vor dem Besuch einer Notfallsprechstunde mit der Zahnarztpraxis telefonisch in Verbindung setzen, wenn Sie

  • Kontakt mit einem bestätigten Cornonavirus-Fall hatten
  • sich in den letzten zwei Wochen in einem Gebiet, in dem sich das Coronavirus ausgebreitet hat, aufgehalten haben
  • Anzeichen einer Coronavirus-Infektion haben (Atemnot, Husten, Fieber, Halsschmerzen)